Krankentagegeld | Krankentagegeldversicherung | Verdienstausfall-Versicherung
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Krankentagegeldversicherung

Übersicht

Was leistet die Krankentagegeld-Versicherung

Die Krankentagegeldversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall, der durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfällen entsteht.

Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person wegen Krankeit oder Unfallfolgen. Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt werden.

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

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Krankentagegeld für Selbstständige

  • Bestreitung der Kosten für den eigenen Lebensunterhalt
  • Bestreitung der Kosten für eine Vertretung
Selbsständige erlangen einen Tagegeldanspruch in Abhängigkeit vom gewählten Tarif z.B. nach 14, 29 oder 43 Karenztagen.

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Krankentagegeld für Angestellte

  • Ausgleich des Verdienstausfalles
Als Arbeitnehmer und Arbeiter ist in Ihrem Arbeitsvertrag die Lohnfortzahlung geregelt. Meist wird das Gehalt / Lohn für 6 Wochen garantiert.

Sollten Sie länger als 42 Tage am Stück krank sein, zahlt danach die gesetzliche Krankenkasse weiter.

Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Als Angestellt können Sie erst nach einer Karenzzeit von 42 Tagen Tagegeldleistungen erhalten.

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