Die Krankentagegeldversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall, der durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit oder Unfällen entsteht.
Als Versicherungsfall gilt die medizinisch notwendige Heilbehandlung der versicherten Person wegen Krankeit oder Unfallfolgen. Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt werden.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

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