Landwirtschaft Betriebshaftpflichtversicherung
Sicherheit für den Landwirt
In der Landwirtschaft können Haftpflichtschäden sehr schnell die Existenz gefährden. Wenn beispielsweise die zum Hof gehörenden Tiere ausbrechen und einen Verkehrsunfall verursachen oder auf der benachbarten Feldern einen Flurschaden anrichten.
Auch bei Schäden durch eigene Erzeugnisse die einen Mangel aufweisen, muss der Landwirt in voller Höhe haften.
Übersicht Betriebshaftpflichtversicherung für die Landwirtschaft
Was ist versichert?
Die Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen die gesetzliche
Haftpflicht eines Landwirtschaftsbetriebes und sichert das Betriebshaftpflichtrisiko und das allgemeine Umwelthaftpflichtrisiko ab.
Versicherungssumme
Die
Versicherungssummen betragen 2.500.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden pauschal.
Für
echte Vermögensschäden 100.000 EUR . Höhere Versicherungssummen sind möglich.
Was leistet die landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung
- Schadenersatz an den Geschädigten bei berechtigt erhobenen Ansprüchen
- Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche durch Übernahme von Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten
Beitragsfreie Einschlüsse
- Umweltbasisdeckung (Selbstbeteiligung 10%, höchstens 250,00 EUR)
- Gülle/Jauche/Sickersäften aus Silos
bis 2,5 Mio Liter Fassungsvermögen
- festem Stalldung aus dem eigenen Betrieb
- Öl/Diesel/Gas bis 20.000 Liter Fassungsvermögen (Gastanks bis max. 3t Fassungsvermögen je Einzeltank)
- Düngerlagerung flüssig und/oder fest bis 20.000 Liter/Kg
- Nahrungs-, Genuß- und Futtermittel im Zusammenhand mit dem eigenen Betrieb
- ein Öl- bzw. Fettabscheider (nicht gesetzlich vorgeschrieben)
- Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht (privat und gewerblich) bis 50.000,00 EUR Jahresmiet-/Pachtwert
- Bauherren-Haftpflicht (privat und gewerblich) bis 500.000,00 EUR Bausumme
- Alle zulassungsfreien, selbstfahrenden landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen bis 20 km/h. Nutzung in der eigenen Landwirtschaft sowie Maschinenringeinsätze. Keine Lohnarbeiten
- Nicht selbstfahrende Geräte und Maschinen
- Zulassungsfreie Zugmaschinen und Raupenschlepper bis 6 km/h
- Gabelstapler bis 6 km/h
- Nicht versicherungspflichtige Anhänger
- Hundehalter-Haftpflicht für die eigenen Hunde (keine Hundezucht, Pension, keine Kampfhunde) bis max. 2 Hunde
- Hüter-Haftpflicht für Nutztierhaltung, Zuchttiere Weidebetrieb einschließlich Flurschäden
- Deckschäden ohne Selbstbeteiligung
- Damwildhaltung
- Viehwaage
- Privat-Haftpflicht für den Betriebsinhaber und Ehe- oder Lebenspartner, sowie ein namentlich genanntes Altenteileehepaar sowie die auf dem Hof lebenden und mitarbeitenden unverheirateten Kinder
- Leitungs- und Kabelschäden innerhalb des versicherten Betriebes, ohne Selbstbeteiligung
- Verkauf eigener Produkte in der europäischen Union
- Feriengäste, einschließlich Beschädigung, Vernichtung, Abhandenkommen von Sachen, ausgenommen Tiere und Kfz-Inhalt höchstens 500,00 EUR je Schaden, bis 10 Betten
- Gewahrsam-/Miete-/Leihe ohne Betriebsschäden bis 15.000,00 EUR Selbstbehalt 10%, mindestens 50,00 EUR, höchstens 250,00 EUR
- Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwasser bis 500.000,00 EUR
- Schank-, Hecken-, Strauß-, Besen-, Kranz oder ähnliche Wirtschaft
- Hoffeste und artverwandte Veranstaltungen
Versicherer
Der Risikoträger ist die Nürnberger- Versicherungsgruppe. Die NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE gehört mit einem Umsatz von 4,2 Mrd. EUR im Geschäftsjahr 2006 und bundesweit rund 37.000 Mitarbeitern im Außen- und Innendienst zur Spitzengruppe der deutschen Versicherer.
Versicherungsbedingungen Landwirtschaft Betriebshaftpflichtversicherung
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