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Allianz verliert Prozess gegen Vertreter
Allianz darf Vergütung nicht einseitig senken
Die Allianz muss nach einem Gerichtsurteil Vertretern auch für den günstigeren Zweittarif in der Autoversicherung den Provisionssatz von zehn Prozent der Jahresprämie zahlen und darf die Vergütung nicht einseitig auf sechs Prozent senken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die eigentliche Bedeutung des Richterspruchs liegt in der Einschränkung der Möglichkeiten, wie Versicherer mit ihren Vertretern umgehen. Wenn das Urteil Bestand hat, wären einseitige Konditionsänderungen durch die Versicherer viel schwerer möglich. Das stärkt einerseits die Vertriebe, könnte aber gleichzeitig dazu führen, dass die Versicherer noch mehr nach Alternativen suchen. Dazu gehören der Bankvertrieb und das Internet.
Quelle:Financial Times Deutschland
Link: http://www.ftd.de
geschrieben am 01.07.2007 um 09:48 Uhr.
