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Bundesrat kippt Kürzung bei Solarstrom

Wie mittlerweile bekannt wurde, hat der Bundesrat gegen die Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes protestiert.

Entsprechend wurde das laufende Gesetzgebungsverfahren gestoppt und der Vermittlungsausschuss angerufen.

Verursacht hat diesen Stopp die Länderkammer in ihrer letztwöchigen Sitzung, wo eine Mehrheit der ostdeutschen Bundesländer sowie Baden-Württemberg und Bayern gegen die vorgesehenen Kürzungen bei der Solar-Vergütung Einspruch einlegten.

Bayern verlangte zudem eine Neuverhandlung des geplanten Verbots von Freiflächenanlagen und deren Bezuschussung allgemein. Die Chancen, dass das Verbot aufgehoben werde, so Ministeriumsstimmen, sind allerdings gering.

Die Tagung des Vermittlungsausschusses soll voraussichtlich in der Woche vom 14.07.10 stattfinden. Inwiefern es zu Veränderungen bei der künftig geplanten Vergütung von Solarstrom kommen könnte, ist jedoch noch nicht absehbar, da auch der Bundestag die Möglichkeit hat, das Ergebnis des Ausschusses mit einer absoluten Mehrheit zu kippen.

Ein Inkrafttreten der EEG-Novelle wie vorgesehen zum 01.07.2010 ist damit jedoch nicht mehr möglich, durch weitere Übergangsregelungen bei Verhandlungskompromissen könnte sich die Umsetzung außerdem nochmals verzögern.

Die Photovoltaik-Branche beklagte auf Nachfragen dazu einerseits die aufgrund dieser Verzögerung entstehende mangelnde Planungssicherheit, gab aber zugleich an, Hoffnung zu haben, dass die künftigen Vergütungssätze höher sein könnten als zunächst vorgesehen.

Quelle: Photon.com, 05.06.10

geschrieben am 08.06.2010 um 15:21 Uhr.


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