Versicherung und Vorsorge
(dpa/gms) • Schäden durch Silvesterböller sollten am besten der eigenen Versicherung gemeldet werden.
Der Geschädigte erhält dann häufig schneller und mehr Geld, so der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) .
Die eigenen Versicherungen ersetzen den Wiederbeschaffungswert.
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers erstattet hingegen nur den Zeitwert eines ruinierten Gegenstandes.
Sind Autos in Brand geraten, zahlt die Teilkasko. Der Versicherte muss in diesem Fall keine Rückstufung fürchten.
Für Schäden in der Wohnung ist die Hausratversicherung zuständig
geschrieben am 31.12.2006 um 09:18 Uhr.
