Versicherung und Vorsorge
Wer haftet für Raketen-Schäden?
Die Teilkaskoversicherung zahlt, wenn eine Rakete Autos beschädigt. Die Vollkasko greift, wenn mutwillig randaliert wird.
Rund 100 Millionen Euro geben wir Deutschen zum Jahreswechsel für Feuerwerk aus. Auch Schäden wie Brände, die durch unsachgemäße Knallerei entstehen, gehen in Millionenhöhe. Doch wer zahlt im Schadensfall?
Die Hausratversicherung kommt für Schäden an der Wohnungseinrichtung auf.
Die Gebäudeversicherung tritt für Schäden am Gebäude ein. Schießt eine Rakete durchs Fenster, zahlt die Glasversicherung.
Ausnahme: Es wurde grob fahrlässig gehandelt, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde (die Rakete gezielt abgefeuert wurde).
Und was ist, wenn mein Auto mutwillig in der Silvesternacht ramponiert wird? "Wird der Auto-Rowdy nicht gefunden, kommt nur eine Vollkaskoversicherung für den Schaden auf", sagen Juristen.
Aber: Wird das Auto Opfer einer verirrten Silvesterrakete, springt die Teilkaskoversicherung ein.
Wer als Gast andere mit einem Böller verletzt, muss für Personen- und Sachschäden aufkommen. Dann zahlt die private Haftpflichtversicherung.
Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden.
Quelle: Berliner Kurier, 27.12.2006
geschrieben am 27.12.2006 um 09:07 Uhr.
