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Versicherung und Vorsorge

Unfall mit dem Einkaufswagen

Nicht immer zahlt die KFZ-Versicherung.

Unfall mit dem EinkaufswagenWenn auf einem Supermarktparkplatz mit dem Einkaufswagen ein fremdes Auto beschädigt wird, springt oft die KFZ-Haftpflichtversicherung ein.

Diese ist immer dann zuständig, wenn der Einkaufswagen beim Einräumen der Waren ins eigene Auto wegrollt und dabei einen fremden PKW beschädigt.

Anders gelagert ist der Fall, wenn die Einkäufe bereits im Auto verstaut sind und anschließend der Einkaufswagen quer über den Parkplatz geschoben wird. Wird dabei ein fremdes Fahrzeug beschädigt ist die private Haftpflichtversicherung für den Schaden zuständig.

Einen kostenlosen KFZ-Versicherungsvergleich finden sie unter: http://www.krist-versicherungsmakler.de/kfz-versicherung.htm

geschrieben von Thomas Krist am 30.10.2006 um 18:32 Uhr.


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