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Kürzung um mehr als 9 Prozent gefährdet Wettbewerbs- fähigkeit
Die Thüringer Landesregierung hat eine Änderung der Gesetzesvorlage des Bundesumweltministeriums zur Photovoltaik-Förderung gefordert. Dabei plädierte sie bei Freiflächen- und Dachsolaranlagen für eine einmalige Absenkung von nur neun Prozent zum 01.07.2010. Bei der Vergütung von Anlagen auf Ackerflächen stimmte die Landesregierung hingegen der geplanten zusätzlichen Kürzung um 25 Prozent zu.
Indes geht aus einer aktuellen Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) hervor, dass das Bundesumweltministerium bei seiner Novelle von viel zu niedrigen Erzeugungskosten für Solarstrom ausgegangen sein soll.
Die geplante Absenkung begründete das Ministerium dabei mit dem unerwartet starken Preisverfall bei den Solarmodulen. Von den Marktpreisen ausgzugehen sei aber falsch, so das Ergebnis der Studie. Auch der Modulmangel von vor zwei Jahren und das jetzige Überangebot würden die Grundtendenz verzerren. Eine gute Prognose sollte sich daher an den Herstellungskosten der Module orientieren.
Generell empfielt das Fraunhofer Institut eine Kürzung zwischen sechs und zehn Prozent. Eine solche Absenkung würde deutschen Unternehmen die Chance geben, kostendeckend zu produzieren und Arbeitsplätze sowie Entwicklungschancen der Branche ungehemmt lassen.
Quelle: IWR, 18.02.2010
geschrieben am 27.02.2010 um 14:58 Uhr.
