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Bundestag beschließt flexible Solar Förderkürzung

Der Bundestag hat eine flexible Regelung im Bezug auf die Kürzung der Solarzuschüsse für 2011 getroffen.

Demnach kann die Solarförderung ab dem 01.07.2011 um jeweils drei bis 15 Prozent zusätzlich sinken, sofern der Photovoltaik-Zubau in diesem Jahr entsprechend hoch ausfällt.

Sollte der Zubau stagnieren oder zurückgehen, wird auch die Kürzung angepasst. Die Zustimmung des Bundesrates zur Gesetzesänderung wird indes für Mitte des Monats erwartet.

Grundlegend für die Berechnung der Zuschusskürzungen ist die Entwicklung der Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen in den Monaten März bis Mai. Ist die Nachfrage sehr hoch, soll ein Teil der ursprünglich erst für den Jahresanfang 2012 vorgesehenen Reduzierung der Fördersätze auf den 1. Juli vorgezogen werden. Sieht die Prognose hingegen einen Zubau von weniger als 3,5 GWp für 2011 voraus, werden die Fördersätze auch erst zum Jahresanfang 2012 gekürzt.

Günther Cramer, Präsident des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V., lobte diese neue Regelung als einen Kompromiss, der auch die Interessen der Verbraucher berücksichtige.

Diese Anpassung der Fördergelder werde zudem dazu führen, dass sich der Solarmarkt in Deutschland auf einen Zubau von maximal fünf Gigawatt jährlich „einpendeln“ werde. Der Anteil der Solarstromumlage am Verbraucherstrompreis läge damit konstant bei circa acht Prozent.

Quelle: BSW-Pressemitteilung vom 25.02.2011

geschrieben am 02.03.2011 um 20:50 Uhr.


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