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Meldepflicht für neue Solaranlagen ab 01.01.2009

kfw-Fördermittel für energieeffizientes Bauen noch vor neuer Verordnung sichern

Meldepflicht für neue Solaranlagen ab 01.01.2009Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft „Haus & Grund Deutschland“ hat darauf aufmerksam gemacht, dass private Immobilieneigentümer ihre Photovoltaikanlagen unbedingt bei der Bundesnetzagentur anmelden müssen, sofern sie damit Strom produzieren und diesen in das Netz einspeisen. Ansonsten bestehe seitens des Netzbetreibers keine Verpflichtung zur Vergütung des privat erzeugten Stromes.

Die Anmeldungspflicht ist für alle Anlagen, die seit dem 01.01.2009 neu in Betrieb genommen oder erweitert und aufgebaut worden sind, gültig. Die Meldung muss spätestens mit der Inbetriebnahme, am besten aber schon ab dem Bauvorhaben, erfolgen und Informationen zum Standort, dem Datum der Inbetriebnahme sowie der Leistung der Anlage enthalten. Entsprechende Formulare stehen unter www.bundesnetzagentur.de zum Download bereit. Wird der Strom hingegen nur für den Eigengebrauch produziert, entfällt die Meldepflicht.

Gleichzeitig wies „Haus & Grund“ im Zuge der am 01.10.2009 in Kraft tretenden Energiesparverordnungen zum energieeffizientes Bauen und Sanieren darauf hin, sich möglichst rechtzeitig die günstigen kfw-Fördermittel zu sichern. Neben Photovoltaik auf Platz eins erfreuen sich auch Wärmepumpen zunehmender Beliebtheit.

Quelle: ddp 12.08.2009

Neu: Rechtsschutzversicherung für Betreiber von Photovoltaikanlagen

geschrieben am 13.08.2009 um 10:08 Uhr.


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