Recht und Gesetz
Auch ohne Fahrradhelm gibt es Schadenersatz
Kinder, die ohne Helm fahren und bei einem Unfall Anspruch auf Schadenersatz haben, müssen keine Einschränkungen hinnehmen.
Das Landgericht Krefeld hatte in einem Urteil entschieden, dass Eltern, die ihr Kind ohne Helm Fahrad fahren lassen, fahrlässig handeln.
In einem konkreten Fall hat das Landgericht Krefeld den Schadenersatzanspruch um ein Viertel gekürzt.
Das Oberlandgericht Düsseldorf hat nun dieses Urteil aufgehoben und entschieden, dass der volle Anspruch auf Schadenersatz auch ohne Helm besteht.
(Az.I-I U 9/06)
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geschrieben am 05.01.2007 um 19:04 Uhr.
