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Unsicherheit bei Photovoltaik Anlagen nimmt zu

In Deutschland sind Interessenten für Solaranlagen nach wie vor mit vollkommenen
verschiedenen Rechtsvorschriften konfrontiert.

Unsicherheit bei Photovoltaik Anlagen nimmt zuSo sind die entsprechenden Gesetze für
die Anlagengenehmigung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich, wie die
Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der hauseigenen Zeitschrift „Finanztest 03/11“
bestätigte.

Generell sei zwar allgemeingültig geregelt, dass es für den Bau einer Photovoltaik-
Dachanlage keiner speziellen Genehmigung bedürfe. Möchte der Anlagenbesitzer jedoch
den selbsterzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, könnte sich je nach Bundesland,
etwa in Niedersachsen und Thüringen sowie Sachsen und Sachsen-Anhalt, hingegen doch
eine Genehmigungspflicht ergeben.

In Niedersachsen werde die Einspeisung von Solarstrom
u.a. als eine gewerbliche Gebäudenutzung gewertet. In Bayern und Baden-Württemberg
hingegen müsse auch dann keine Genehmigung vorliegen, wenn der Netzbetreiber den
kompletten eingespeisten Strom aufkauft. Zudem könne das Bauamt Photovoltaik-Anlagen in
Wohngebieten sogar gänzlich verbieten.

Stiftung Warentest rät Hausbesitzern daher, schriftlich bei den örtlichen Behörden
anzufragen, ob eine Genehmigung für den Bau der Photovoltaik-Anlage eingeholt werden
muss.

Selbst Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) soll sich der Zeitschrift zufolge des
Problems bewusst sein und spricht von „beträchtlicher Rechtsunsicherheit“. Derzeit prüft das
Bundesbauministerium daher eine mögliche Änderung der Baunutzungsverordnung.

Quelle: photovoltaik.eu

geschrieben am 21.02.2011 um 16:24 Uhr.


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