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Geplante Fördermittelsenkung auf Oktober verschoben

Senkung der Solarstrom Vergütung fälls drei Prozent geringer aus.

Einer Pressemitteilung des Bundestags zufolge hat der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag bzgl. der in der Erneuerbaren Energie-Gesetz (EEG)-Novelle vorgesehenen Kürzung der Einspeisevergütung beschlossen. Entsprechend erging eine Empfehlung an den Deutschen Bundestag, das EEG in einer gemeinsamen Abstimmung zu korrigieren. Vorgeschlagen wurde dabei eine Senkung der Solastrom-Vergütung, die um drei Prozent geringer ausfallen soll, als die ursprünglich beschlossene Kürzung.

Entsprechend wird die bereits vom Bundestag beschlossene Fördermittelsenkung zwischen elf und 16 Prozent erst zum 01.10.2010 in Kraft treten. Dabei soll zunächst die Förderung von Dachanlagen rückwirkend zum 01.07.2010 auf 13 Prozent statt wie zuvor vorgesehen auf 16 Prozent gesenkt werden. Die Kürzung bei Freiflächenanlagen soll auf 12 Prozent statt auf 15 Prozent festgesetzt werden.

Bei Solaranlagen, deren Inbetriebnahme nach dem 30.09.2010 erfolgt, soll dann eine zweite Kürzung der Einspeisevergütung um jeweils drei Prozent vorgenommen werden.
Bundesrat sowie Bundestag sollen Ende der Woche über diesen Kompromiss beraten.

Die deutschen Parteien äußerten sich indes vollkommen unterschiedlich zu dem Vorschlag der Novelle. Während die CDU die Neuabstimmung als „Teilerfolg“ wertet, mit dem man aber eigentlich nicht zufrieden sein könne, beschuldigte die thüringische SPD die von Union und FDP regierten Bundesländer einer Mitschuld. Sie hätten einem „faulen Kompromiss“ zugestimmt, der die ursprüngliche Senkung der Einspeisevergütung lediglich bis Oktober herauszögere

Quellen: Pressemitteilung Bundestag & http://www.photovoltaik.eu

geschrieben am 07.07.2010 um 15:44 Uhr.


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