Aktuelles
Umweltschaden- gesetz im Kfz-Bereich
mit Wirkung vom 14.11.2007 ist das neue Umweltschadengesetz (USchadG) in Kraft getreten. Die Haftung trifft Jeden (natürliche oder juristische Person) der umweltrelevante berufliche Tätigkeiten ausübt.
- Schädigung des Bodens
- Schädigung des Gewässers
- Schädigung geschützter Arten sowie natürlicher Lebensräume (Biodiversität)
Dies trifft demzufolge auch alle Firmen die ein Kfz betreiben. Gemäß den gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung gelten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts mitversichert. Mit Inkrafttreten des neuen USchadG können nun jedoch auch öffentlich-rechtliche Ansprüche erhoben werden!
Viele Versicherer erteilen eine kostenfreie vorläufige Deckungszusage für das Jahr 2008, so dass Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Siehe auch KFZ-Versicherung
geschrieben am 22.04.2008 um 18:53 Uhr.
