DIREKT ZUM THEMA
SUCHE

News und Info`s

Aktuelles

Umweltschaden- gesetz im Kfz-Bereich

mit Wirkung vom 14.11.2007 ist das neue Umweltschadengesetz (USchadG) in Kraft getreten. Die Haftung trifft Jeden (natürliche oder juristische Person) der umweltrelevante berufliche Tätigkeiten ausübt.

- Schädigung des Bodens
- Schädigung des Gewässers
- Schädigung geschützter Arten sowie natürlicher Lebensräume (Biodiversität)

Dies trifft demzufolge auch alle Firmen die ein Kfz betreiben. Gemäß den gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrt-Versicherung gelten in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Schadenersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts mitversichert. Mit Inkrafttreten des neuen USchadG können nun jedoch auch öffentlich-rechtliche Ansprüche erhoben werden!

Viele Versicherer erteilen eine kostenfreie vorläufige Deckungszusage für das Jahr 2008, so dass Versicherungsschutz gewährleistet ist.

Siehe auch KFZ-Versicherung


geschrieben am 22.04.2008 um 18:53 Uhr.


[zur Übersicht]

 

Umweltschaden- gesetz im Kfz-Bereich - Photovoltaik Versicherung - aktuelle News (Druckansicht)