Aktuelles
Vogelgrippe keine höhere Gewalt.
Vogelgrippe kein Stornierungsgrund für Reisen.
Die Vogelgrippe hat Europa und jetzt auch weite Teile Deutschlands erreicht.
Zu den Verbreitungsgebieten des Virus H5N1 zählen auch einige der beliebtesten Reiseziele der Deutschen.
Pauschalreisen können nach Auskunft der ARAG-Experten im Falle höherer Gewalt kostenlos storniert werden.
Als höhere Gewalt gelten sowohl Naturkatastrophen als auch Epidemien sowie schwerwiegenden nicht vorhersehbarer Ereignisse.
Da die Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen jedoch äußerst selten ist, wird die Vogelgrippe nicht als höhere Gewalt, Epidemie oder auch als schwerwiegendes Ereignis angesehen.
Eine kostenlose Stornierung von Reisen ist nicht möglich. Auch Reiserücktrittsversicherung leisten hier keinen Ersatz.
Wer es derzeit vorzieht, auf seine Reise zu verzichten, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter, das Hotel oder den Gastwirt wenden und um eine kostenfreie Umbuchung bitten.
geschrieben am 07.04.2006 um 22:01 Uhr.
