Photovoltaik Haftpflicht
Betreiberhaftpflicht für Photovoltaikanlagen
Den Solaranlagenbetrieb gegen Eventualitäten absichern.
HINTERGRUND BETREIBERHAFTPFLICHT
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt.
Dennoch können sich Teile lösen und
Passanten verletzen oder
Sachen beschädigen.
Ebenfalls können hohe Schadenerstzansprüche Dritter entstehen bei
Umweltschäden durch z.B.
Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat.
Eine Betreiberhaftpflicht sollten Sie immer abschließen, wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf fremden Gebäuden betreiben. Der Betreiber haftet für Schäden am Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, z.B. bei einem Brand, oder durch Eindringen von Wasser.
Was ist versichert ?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Eigentum und Betrieb von Photovoltaik- und/oder Solaranlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers
- als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) von Photovoltaikanlagen auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück.
- wegen Rückgriffsansprüchen der stromabnehmenden Netzbetreiber oder Dritter aus Versorgungsstörungen gemäß § 6 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AvBEltV) vom 21. Juni 1979
- wegen Beschädigungen, die durch Rauch, Ruß, Dämpfe, Abwässer, Niederschläge oder allmähliches Eindringen von Feuchtigkeit entstehen.
- Mietsachschäden an Gebäuden oder Dächern, die vom Versicherungsnehmer zum Betreiben einer PV-Anlage gemietet oder gepachtet wurden.
- wegen Schäden durch Umwelteinwirkung
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert ist die direkte Versorgung von Letztverbrauchern mit elektrischem Strom. Letztverbraucher sind Kunden, die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen (§ 3 Nr. 25 Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG).
Versicherungssummen
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Keine Selbstbeteiligung wenn sich die PV-Anlagen auf einem eigenem Gebäude befindet.
250,- Euro Selbstbeteiligung je Schadenfall bei PV-Anlagen auf fremden Gebäuden
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