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Krist Assekuranzmakler GmbH & Co. KG
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Krist und Huber Versicherungsmakler OHG
 

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Betreiberhaftpflicht für eine Photovoltaikanlage

Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen Beitragsrechner

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In der Ergebnisliste des Rechner finden Sie die Details der einzelnen Tarife und können Ihren Favoriten gleich online beantragen. Schnell und einfach. Natürlich mit allen gesetzlichen streng vorgeschriebenen Vertragsrücktrittsrechten.

Hintergrund


Bei Einspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens (der Regelfall) handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die meist nicht über die Privat- oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Trotz aller Vorkehrungen können sich Teile der Anlage lösen und durch herunterfallen Passanten verletzen oder Sachen beschädigen.

Darüberhinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Ebenfalls können hohe Schadenerstzansprüche Dritter entstehen bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat.

Einen gesonderten Haftpflichtversicherungsvertrag sollten Sie immer abschließen, wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf fremden Grundstücken und Gebäuden errichten und betreiben.

Der Betreiber haftet nicht nur für Versorgungsstörungen, sondern auch für Schäden am Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, z.B. bei einem Brand, oder durch Eindringen von Wasser. (Allmählichkeitsschäden) 

Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche ist Gegenstand der Haftpflichtversicherung für PV-Anlagen.

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Photovoltaikbetreiberhaftpflicht
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  • 1.000.000 für Mietsachschäden
  • keine Selbstbeteiligung bei Anlagen auf eigenem Gebäude
  • Mehrer PV-Anlagen können zusammen versichert werden

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