Photovoltaik richtig versichern
Photovoltaikanlage beim Spezialisten versichern, damit es sich auch wirklich rechnet
Vorteile auf einen Blick
- TOP-Schutz
- All-Gefahrendeckung, die auch bei Schäden durch
• Hagel,
• Sturm,
• Schneedruck
• oder Tierverbiss leistet
- Baudeckung - Versicherungsschutz schon vor Inbetriebnahme
- Haftzeit bei Ertragsausfall generell
12 Monate
- Ertragsausfall Tagesentschädigung
€ 2,50 je kWp
- Sofortiger Reparaturbeginn durch Fachbetrieb bei Schäden bis € 5.000,-
- De- / Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden bis €15.000,-
- Vorsorgeversicherung bei Anlagenerweiterung
- Innere Betriebsschäden bis € 1.000,-
- Erdbeben und Innere Unruhe bis 20% mitversichert
- Bei Reparatur bzw. Wiederaufbau Neuwertersatz
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Berechnen Sie Ihren
Beitrag noch heute, gleich hier auf unserer Webseite. Sie können einen
Antrag stellen, so erhalten Sie schnell und bequem Ihren Versicherungsschutz. Natürlich mit allen gesetzlichen streng vorgeschriebenen Vertragsrücktrittsrechten.
Was ist versichert?
Versichert sind
alle Teile einer Photovoltaikanlage dies sind:
- Module
- Wechselrichter
- Einspeisezähler und Bezugszähler
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Verkabelungen
- Montagerahmen, Befestigungselemente
- Leistungsdisplays
- Fernüberwachung
- Trafo, Zaun
- etc., etc.
Nutzungsausfall / Ertragsausfallversicherung
Mitversichert ist eine
Ertragsausfallversicherung , infolge eines versicherten Sachschadens.
Die Tagesentschädigung je kWp Anlagenleistung beträgt € 2,50 je kWp.
Die Haftzeitdauer beträgt 12 Monate.
Versicherte Schäden
Es handelt sich um eine
All-Gefahrendeckung
Versichert ist zum Beispiel:
- Diebstahl
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung,
- Überspannung, Induktion, Kurzschluß,
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung,
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus,
- Innere Unruhe
- höhere Gewalt (z.B. elementare Naturkräfte)
- Sturm und Hagel
- Frost
- Schneedruck
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
- Marderbiß / Tierverbiß
Welche Schäden sind nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder Repräsentanten
- Kriegsereignisse und Kernenergie
- Verschleiß
- Betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion, Ablagerungen
- Vorhandene Mängel und Garantieschäden
Was erhalten Sie im Schadenfall?
Leistung und Entschädigung
- Bei Totalschaden:
Die Elektronikversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. Sie bekommen eine vergleichbare neue Sache entschädigt.
- Bei Teilschaden:
Hier werden die Reparaturkosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.
Je Position werden im Schadenfall anfallende Kosten bis maximal € 50.000,- ersetzt.
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
- Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen
- Bergungsarbeiten
- Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
Zusätzlich sind mitversichert
Selbstbeteiligung
Ab 0,- Euro Selbstbeteiligung.
Die Selbstbeiligung richtet sich nach der Anlagengröße. Die SB wird im Beitragsrechner angezeigt.
Versicherer
Intelligent, innovativ, fexibel
Waldenburger Versicherung AG
Alfred-Leikam-Str. 25
74523 Schwäbisch Hall
Ein Unternehmen der
WÜRTH GROUP
Versicherungsbedingungen