Photovoltaik Versicherung
Häufig gestellte Fragen
Anforderungen an die Montage
Der Aufbau der gesamten Anlage muss nach den heutigen Regeln der Technik stattfinden. Eine statische Prüfung des Daches ist nicht notwendig.
Sind Photovoltaik-Anlagen in Eigenmontage versicherbar?
Ja, Versicherungsschutz ist mit entsprechender Beantragung möglich. Die Abnahme durch eine Fachfirma ist zwingend.
Schaden melden
Sie können einen Schaden an Ihrer
Photovoltaik Anlage bei uns
online,
telefonisch oder schriftlich melden.
Ebenso haben Sie auch die Möglichkeit einen Schaden direkt beim
Versicherer zu melden. Sie erhalten von uns die Telefonnummern,
Adresse etc. nach Vertragsabschluß.
Sind thermische Solar- und Photovoltaikanlagen als Einheit versicherbar?
Nein. PV-Anlagen sind über die Angebote zur Photovoltaik-Versicherung versicherbar. Solaranlagen über eine Maschinen-Versicherung.
Ist ein Überspannungsschutz notwendig?
SunSafe100
Ein Überspannungsschutz und/oder Blitzschutz ist nicht notwendig
OnlineOnly
Ein Wechselrichter-Überspannungsschutz (
Varistor ) ist erforderlich, ansonsten erhöht sich die Selbstbeteiligung bei einem Überspannungsschaden am Wechselrichter von 200,- auf 600,- Euro.
VHV
Ein Wechselrichter-Überspannungsschutz (
Varistor ) ist erforderlich, ansonsten erfolgt keine Entschädigung bei Überspannungsschaden am Wechselrichter.
Versicherte Gefahren in den Versicherungsbedingungen
Bei der Photovoltaik Versicherung handelt es sich um eine Allgefahrendeckung.
Hinterlegt sind die Bedingungen der Elektronikversicherung. Für Privatkunden erscheinen diese auf den ersten Blick eher seltsam, denn so verbraucherfreundliche Bedingen finden sich bei Privatversicherung nicht.
Zum Beispiel bei der Hausratversicherung: Hier werden die versicherten Gefahren exakt aufgelistet, wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm Hagel etc.. Alles was nicht in den Versicherungsbedingungen steht ist nicht versichert.
Anders bei der Allgefahrendeckung (Maschinenversicherungen, Elektronik, Industrie)
Welche Ereignisse Voraussetzung für einen Versicherungsfall und damit für einen Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers sind, ist in den ABE (Allgemeine Bedingungen Elektronik) nicht etwa in Form einer Aufzählung einzelner Gefahren bestimmt, sondern zunächst ist die Gefahrtragung schlechthin angesprochen und sodann sind diejenigen Gefahren konkret genannt, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. (Also genau umgekehrt wie bei den privaten Sachversicherungen.)
Die Elektronikversicherung weist sich somit als Allgefahrenversicherung aus:
Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, gelten als versichert.
Die grundsätzliche Gefahrendeckung drückt sich in § 2 Nr. 1 Satz 1 ABE mit folgendem Wortlaut aus:
„Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.”
Das war's, besser geht es nicht! Jetzt kommen nur noch die Gefahren die nicht versichert sind: Keine Entschädigung wird geleistet für Schäden:
- durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten,
- durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- durch Kernenergie
- Erdbeben
- durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
- Garantieschäden
Eine Auflistung aller versicherten Gefahren ist somit nicht möglich, da alles versichert ist. Zum Beispiel auch Steinewerfern von Kindern, Sabotage, Fehlbedienung, Schneedruck, Tierverbiss u.s.w..
Vertragsbeginn
Alle Anträge die uns werktags vor 12:00 Uhr erreichen, können noch am selben Tag Versicherungsschutz erhalten.
Anträge die uns nach 12:00 Uhr erreichen, können Versicherungsschutz am nächsten Wertag 12:00 Uhr erhalten.
Oder zu einem von Ihnen gewählten Datum in der Zukunft.
Ein rückwirkender Versicherungsbeginn zu einem Datum in der Vergangenheit ist nicht möglich.
Vertragsdauer
Die
Versicherungsdauer beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, falls Sie nicht 3 Monate vor Ablauf kündigen.
Wohngebäudeversicherung
Wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Gebäude betreiben, sollten Sie dies Ihrer
Wohngebäudeversicherung mitteilen, da es sich um eine
Gefahrerhöhung handelt.
Hier finden Sie einen Musterbrief: