Wüba-Chartis - Photovoltaikversicherung
Ideal für PV-Anlagen
ab 20.000,- € bis 5.000.000,- €
SO STARK WIE NOCH NIE
- All-Gefahrendeckung, die auch bei Schäden durch
• Hagel,
• Sturm,
• Schneedruck
• oder Tierverbiss leistet
- Baudeckung - Versicherungsschutz schon vor Inbetriebnahme
- Haftzeit bei Ertragsausfall generell 12 Monate
- Ertragsausfall Tagesentschädigung
€ 2,50 je kWp
- Sofortiger Reparaturbeginn durch Fachbetrieb bei Schäden bis € 10.000,-
- De- / Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden bis €15.000,-
- Vorsorgeversicherung bei Anlagenerweiterung
- Innere Betriebsschäden bis € 1.000,-
- Erdbeben und Innere Unruhe bis 25% mitversichert
- Bei Reparatur bzw. Wiederaufbau Neuwertersatz
- Bei nicht möglichem Wiederaufbau, Entschädigung der Versicherungssumme abzüglich linearer Abschreibung
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Sie können einen
Antrag stellen, so erhalten Sie schnell und bequem Ihren Versicherungsschutz. Natürlich mit allen gesetzlichen streng vorgeschriebenen Vertragsrücktrittsrechten.
Was ist versichert?
Versichert sind
alle Teile einer Photovoltaikanlage dies sind:
- Module
- Wechselrichter
- Einspeisezähler und Bezugszähler
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Verkabelungen
- Montagerahmen, Befestigungselemente
- Leistungsdisplays
- Fernüberwachung
- Trafo, Zaun
- etc., etc.
Nutzungsausfall / Ertragsausfallversicherung
Mitversichert ist eine
Ertragsausfallversicherung.
Die Tagesentschädigung je kWp Anlagenleistung beträgt € 2,50 je kWp zu jeder Jahreszeit.
Die Haftzeitdauer beträgt 12 Monate.
Versicherte Schäden
Es handelt sich um eine
All-Gefahrendeckung
Versichert ist zum Beispiel:
- Diebstahl
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung,
- Überspannung, Induktion, Kurzschluß,
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung,
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus,
- Innere Unruhe
- höhere Gewalt (z.B. elementare Naturkräfte)
- Sturm und Hagel
- Frost
- Schneedruck
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
- Marderbiß / Tierverbiß
Welche Schäden sind nicht versichert?
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder Repräsentanten
- Kriegsereignisse und Kernenergie
- Verschleiß
- Betriebsbedingte Abnutzung, Korrosion, Ablagerungen
- Vorhandene Mängel und Garantieschäden
Was erhalten Sie im Schadenfall?
Leistung und Entschädigung
- Bei Totalschaden:
Die Elektronikversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. Sie bekommen eine vergleichbare neue Sache entschädigt.
- Bei Teilschaden:
Hier werden die Reparaturkosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.
Im Schadenfall werden folgende Kosten ersetzt.
- Aufräumungs- und Entsorgungskosten
bis 50.000,- €
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis 50.000,- €
- Bewegungs- und Schutzkosten
bis 50.000,- €
- Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten
bis 50.000,- €
- Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen bis 50.000,- €
- Bergungsarbeiten bis 50.000,- €
- Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht bis 50.000,- €
Zusätzlich sind mitversichert
Selbstbeteiligung
Anlagen bis € 200.000,-
€ 100,- | 0 Tage beim Nutzungsausfall. Die SB wird im
Onlinerechner angezeigt.
Die Selbstbeteiligung verringert sich nach
3 schadenfreien Jahren um 50%,
nach 5 schadenfreien Jahren um 100%.
Versicherungsbedingungen