Photovoltaikversicherung
PV-Versicherung.
Vorteile auf einen Blick
- Keine Selbstbeteiligung im Schadenfall
- Neuwertentschädigung
- All-Gefahrendeckung, die auch bei Schäden durch
• Hagel,
• Sturm,
• Schneedruck
• oder Tierverbiss leistet
- Nutzungsausfallversicherung ist beitragsfrei mitversichert
- Kein Blitz- oder Überspannungsschutz notwendig
- Keine Diebstahlsicherung notwendig
- Baudeckung
- De- Remontagekosten
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Was ist versichert?
Versichert sind
alle Teile einer Photovoltaikanlage:
- Module
- Wechselrichter und Akkumulatoren
- Erzeugungszähler, Einspeisezähler und Bezugszähler
- Überspannungsschutzeinrichtungen
- Verkabelungen
- Montagerahmen, Befestigungselemente
- Elektronische Leistungsanzeigetafel
- etc., etc.
Nutzungsausfall / Ertragsausfallversicherung
Beitragsfrei mitversichert ist eine Ertragsausfallversicherung. Der Nutzungsausfall wird in voller Höhe erstattet.
Kann dieser nicht nachgewiesen werden, beträgt die Tagesentschädigung je kWp Anlagenleistung:
01.04 bis 30.09 | 2,- Euro
01.10 bis 31.03 | 1,- Euro
- Die Haftzeit beträgt 180 Tage, bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel 360 Tage.
- Keine Selbstbeteiligung im Schadenfall.
Versicherte Schäden
Es handelt sich um eine
All-Gefahrendeckung
Versichert ist zum Beispiel:
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung,
- Überspannung, Induktion, Kurzschluß,
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung,
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus,
- höhere Gewalt (z.B. elementare Naturkräfte)
- Sturm
- Hagel
- Frost
- Schneedruck
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
- Marderbiß / Tierverbiß
Welche Schäden sind nicht versichert?
Keine Entschädigung wird geleistet für Schäden:
- durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
- durch Krieg
- durch Kernenergie und Erdbeben
- durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung; für Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten wird jedoch Entschädigung geleistet.
- Garantieschäden
Was erhalten Sie im Schadenfall?
Leistung und Entschädigung
- Bei Totalschaden:
Die Elektronikversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. Sie bekommen eine vergleichbare neue Sache entschädigt.
Es sei denn, die Wiederbeschaffung bzw. -herstellung ist nicht möglich oder unterbleibt. In diesen Fällen erhalten Sie Zeitwertersatz.
- Bei Teilschaden:
Hier werden die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ersetzt.
Zusätzliche Erstattung
von Kosten bis 50.000,- EUR:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Bewegungs- Schutz- Feuerlöschkosten
- Erd-, Plaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüststellung
- Bergungsarbeiten
- Bereitstellung eines Provisoriums>li>
- Luftfracht
- Schadensuchkosten
Weiter gilt als mitversichert
- Vorsorgeversicherung bei Erweiterung der Anlage
- Technologiefortschritt
- De- Remontagekosten aufgrund von Gebäudeschäden bis 5.000,- Euro
- Baudeckung- Versicherungsschutz schon vor Inbetriebnahme
- Zukünftige beitragsfreie Verbesserungen gelten als mitversichert
- Preisdifferenz-Versicherung
- Mitversichert sind Erhöhungen des Schadenaufwandes durch Mehrkosten infolge kurzfristiger Preissteigerungen oder Technologiefortschritt bis zu 130% der Versicherungssumme.
Selbstbeteiligung
Besonderheiten
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- PV-Anlagen bis € 100.000,- versicherbar
- Das Gebäude, auf dem sich die PV-Anlage befindet muss ständig bewohnt sein, oder sich in unmittelbarer Nachbarschaft befinden.
- Im Gebäude darf kein Stroh oder Heu gelagert werden.
Versicherer
Der Risikoträger ist die Oberösterreichische Versicherungs AG in Linz / Östereich vertreten durch dieHanauer24 Versicherungsvertriebs-GmbH.
Die Schadenbearbeitung erfolgt sehr schnell und zuverlässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublick Deutschland.
Versicherungsbedingungen der Photovoltaikversicherung