Sterbegeldversicherung
Highlights der LV1871 / Münchener Begräbnisverein Sterbegeldversicherung
- Keine Gesundheitsprüfung.
- Bei Tod durch Unfall wird die doppelte Versicherungssumme fällig.
- Die Versicherung kann auch auf das Leben einer anderen Person abgeschlossen werden. Auf Wunsch auch ohne, dass dieser davon Kenntnis erlangt.
- Beantragung der Sterbegeld-Versicherung möglich bis zum Eintrittsalter 85.
- Auszahlung der Versicherungsleistung an eine Person oder Bestattungsunternehmen möglich.
- Die jeweils abgeschlossenen Beiträge bleiben während der Laufzeit unverändert.
- Bei einem Eintrittsalter bis zum 75. Lebensjahr erfolgt die Beitragszahlung bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres. Ab dem 85. Lebensjahr besteht lebenslang ein beitragsfreier Versicherungsschutz.
- Bei einem Eintrittsalter zwischen 76 und 85 Jahren erfolgt die Beitragszahlung lebenslang.
- Hohe Leistung bei Tod in den ersten Monaten.
Warum eine Sterbegeldversicherung?
Zum 01.01.2004 haben die Krankenkassen das gesetzliche Sterbegeld aus Ihrem Leistungskatalog gestrichen. Wer diese Lücke mit einer Versicherung schließen will, für den kommt eine Sterbegeldversicherung in Betracht.
Mit einer
Sterbegeldversicherung schaffen Sie die finanzielle Vorsorge für eine würdevolle Bestattung. Im Todesfall leistet die Sterbegeld Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die nächsten Angehörigen oder eine andere Bezugsperson.
Bei der Sterbegeldversicherung gibt es hohe Beitragsunterschiede. Es empfiehlt sich daher ein Kollektivvertrag. Sie werden kostenlos Mitglied in einem Verein, und erhalten so stark vergünstigte Beiträge zur Sterbegeldversichung.
Unsere Empfehlung: Der
Münchner Begräbnisverein/LV 1871 geht auf das Jahr 1871 zurück und zählt weltweit mehr als 40.000 Mitglieder.
Durch einen Kollektivvertrag für Mitglieder werden besonders günstige Beiträge möglich.
Besonderheiten LV1871 Münchener Begräbnisverein
Für Eintrittsalter ab 60 Jahre:
- Tod im 1. Monat: Rückzahlung des eingezahlten Beitrags
- Tod im 2. Monat: Zahlung von 1/12 der Versicherungssumme
- Tod im 3. Monat: Zahlung von 2/12 der Versicherungssumme usw.
Voller Versicherungsschutz besteht nach 1 Jahr.
Für Eintrittsalter zwischen 50 und 59 Jahre:
- Tod im 1. Monat: Rückzahlung des eingezahlten Beitrags
- Tod im 2. Monat: Zahlung von 1/24 der Versicherungssumme
- Tod im 3. Monat: Zahlung von 2/24 der Versicherungssumme usw.
Voller Versicherungsschutz besteht nach 2 Jahren.
Für Eintrittsalter bis 49 Jahre:
- Tod im 1. Monat: Rückzahlung des eingezahlten Beitrags
- Tod im 2. Monat: Zahlung von 1/36 der Versicherungssumme
- Tod im 3. Monat: Zahlung von 2/36 der Versicherungssumme usw.
Voller Versicherungsschutz besteht nach 3 Jahren.