Vermieterrechtsschutz
Rechtsschutz für Vermieter
Die Wohnung oder das Haus, in dem man lebt, zählen zu den wichtigsten Gütern unserer Gesellschaft. Dies gilt für Mieter ebenso wie für Eigentümer.
Trotzdem oder gerade deshalb sind rechtliche Auseinandersetzungen in diesem Bereich sehr häufig und aufgrund der Streitwerte unter Umständen mit sehr hohen Kosten verbunden.
Vorteile auf einen Blick
- Pauschale Prämienberechnung pro Mieteinheit
- Auch außergerichtlichen Kosten für Mahnverfahren versichert
- Deckungssumme unbegrenzt
Übersicht Vermieterechtsschutz
Schadenbeispiele
- Vermieter von Wohneinheiten können auf Kosten einer Rechtsschutzversicherung Mieten und Nebenkosten einklagen
- Sie haben in dem Mietvertrag festgelegt, dass das Nutzungsrecht Ihrer vermieteten Wohneinheit auf zwei Personen beschränkt ist. Jedoch bewohnen drei Personen Ihre Wohnung
- Sie haben Ihren Mieter fristgerecht gekündigt. Dieser ist jedoch nicht bereit auszuziehen. Die Räumungsklage ist Umfang des Versicherungsschutzes.
- Ihr Mieter zieht aus Ihrer Wohneinheit aus und verlangt die Kaution zurück. Aufgrund von Mängeln an der hinterlassenen Wohneinheit, möchten Sie vorerst die Kaution zurückhalten.
Wer ist versichert?
Im Vermieterrechtsschutz besteht Versicherungsschutz für Sie und Ihre Familie als Versicherungsnehmer in der im Antrag/Versicherungsvertrag bezeichneten Eigenschaft als:
- Eigentümer
- Vermieter
- Verpächter
Was ist versichert im Vermieterrechtsschutz
Für Grundstückseigentümer, Vermieter, Verpächter
Kostenschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Vermietung bzw. Verpachtung und aus dinglichen Rechten an Grundstücken.
Dieser umfassende Versicherungsschutz beinhaltet folgende Leistungsarten:
- Schadenersatz-Rechtsschutz für das versicherte Objekt
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
- Straf-Rechtsschutz: passiv, aktiv (Opfer-Rechtsschutz)
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Vorsorge-Rechtsberatung
der im Antrag/Versicherungsvertrag bezeichneten Immobilie.
Versicherungssumme
- je Rechtsschutzfall = unbegrenzt
- liegt das zuständige Gericht nicht innerhalb Europas oder den außereuropäischen Mittelmeeranliegerstaaten 100.000,-
- zusätzlich als Darlehen für Strafkautionen im In- und Ausland 100.000,-
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung beträgt wahlweise
- 300,- Euro
- 200,- Euro oder
- 100,- Euro
Besonderheiten Vermieterrechtsschutz
- Die Selbstbeteiligung wird je Schadensfall nur 1x angerechnet, auch wenn mehrere Leistungsarten betroffen sind
- Keine Anrechnung der Selbstbeteiligung, wenn:
- Der Rechtsschutzfall mit der Erstberatung abgeschlossen ist.
- In Auslandsschadenfällen bei Zahlungen an ausländische Rechtsanwälte
- Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit/Wartezeit im Leistungsfall, sofern der Vertrag mindestens 5 Jahre im Konzept "Secon VRS" besteht.
- Sofern bei einem Versicherer-Wechsel zur "Konzept "Secon VRS" der Vorversicherer im Schadenfall Kostenschutz verweigert, (obwohl der Versicherungsfall während der Wirksamkeit des Vorvertrages eingetreten ist) wird der Risikoträger "Secon VRS" Kostenschutz gewähren (gleichen Leistungsumfang vorausgesetzt)
- Prüfung der Erfolgsaussicht im 2-Stufen-Verfahren
- 1 Stufe: Stichentscheid (durch eigenen Rechtsanwalt)
- 2 Stufe: Schiedsgutachterverfahren, der Risikoträger "Konzept Secon VRS"trägt immer die Kosten der Verfahren
- Folgeereignistheorie im Schadenersatz-Rechtsschutz
- Schieds- und Schlichtungsverfahren bis zur 2-fachen Höhe der Gebühren eines staatlichen Gerichtes
Versicherer
Der Versicherer ist einer der größten und zuverlässigsten Rechtsschutzversicherer Deutschlands. Da es sich um einen Sondertarif handelt, dürfen wir den Namen des Versicherers hier nicht nennen.
"Secon VRS" ist kein Versicherer, sondern der Name dieses Deckungskonzeptes von Krist Assekuranzmakler.
Versicherungsbedingungen
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